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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der LES DEUX GbR

§ 1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der Les Deux GbR und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Les Deux GbR und daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.
1.2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.

§ 2 Preise/Auftragsannahme

2.1. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.
2.3. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
2.4. Die Angebotsannahme kann nur mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.
2.5. Der Kunde hat vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises an die Les Deux GbR zu bezahlen. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als einen Monat, ist die Anzahlung unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten. Raummieten werden gesondert in voller Höhe per Vorkasse in Rechnung gestellt.

§ 3 Teilstornierung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl einmalig bis zu 10% zu verringern bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlangen bei der Les Deux GbR an.

Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl wird entsprechend § 9 „Kündigung/Rücktritt“ berechnet.

§ 4 Inkasso und Weisungsbefugnis

4.1. Wünscht der Kunde, dass die Les Deux GbR gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.2. Allein die Les Deux GbR ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal gegenüber weisungsbefugt.

§ 5 Lieferengpässe

Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die Les Deux GbR berechtigt stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 6 Reklamationen

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Les Deux GbR.

§ 8 Kündigung / Rücktritt

8.1. Kündigt der Kunde aus einem seitens der Les Deux GbR nicht zu vertretenden Grund, so hat die Les Deux GbR die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:

Bis 29 Tage 28 – 15 Tage 14 – 8 Tage 7 – 5 Tage 4 – 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Nettogesamtsumme vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Nettogesamtsumme vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Nettogesamtsumme vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Nettogesamtsumme vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Nettogesamtsumme. Am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Nettogesamtsumme Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

8.2. Der Les Deux GbR steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insbesondere zu, wenn:

a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, oder
b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder

c) die Les Deux GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der Les Deux GbR und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.

8.3. Macht die Les Deux GbR von einem Rücktrittsrecht gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.

§ 9 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Les Deux GbR anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

§ 10 Forderungen Dritter und Bußgelder

Der Kunde stellt die Les Deux GbR von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Die Les Deux GbR haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die Les Deux GbR jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 12 GEMA

Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die Les Deux GbR kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die Die Les Deux GbR eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA- Gebühren vom Kunden fordern.

§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Darmstadt und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr . Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einer Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten teilzunehmen.

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